
im Fluss des Lebens

Bei Einreichen Ihrer Rechnung bei der jeweiligen Krankenkasse in Österreich wird folgender Betrag übernommen:
Weitere Infos bezüglich der Terminvereinbarung und des Ausfallhonorares:
Nach einer Terminvereinbarung ist unser Termin fixiert.
Bitte verstehen Sie, das ich Ihren Termin bei kurzfristigen Absagen nicht anderweitig vergeben kann. Darum bitte ich Sie folgendes zu beachten:
01 Sitzungstermine müssen mindestens 48 Werkstunden vorher abgesagt werden.
02 Andernfalls wird auch bei Kostenüberahme durch Dritte ein privat zu zahlendes Aufsallshonorar fällig, unabhängig vom Grund der Verhinderung.
03 Nicht als Entschuldigungsgrund anerkannt werden – Symptome, die Teil der psychischen Erkrankung sind, z.B. Kontrollzwänge, Ängste, ...
04 Nicht abgesagte Termine werden ausnahmslos berechnet.
Der Termin gilt als abgesagt, wenn mir die Absage mindestens 48 Werksstunden vorher persönlich, telefonisch, per SMS oder Mail mitgeteilt wird, andernfalls erfolgt die volle Verrechnung.
Sollten Sie es nicht pünktlich schaffen, geben Sie mir bitte ebenfalls Bescheid. Nach 15 Minuten gilt die vereinbarte Stunde als ausgefallen und wird verrechnet. Es besteht keine Anwesenheit-/ Wartepflicht beiderseits über diesen Zeitraum hinaus.
Natürlich versuche ich ausgefallene Termine nach Möglichkeit auch wieder anderweitig zu vergeben, um auf das Ausfallshonorar verzichten zu können.